Schutzkonzept
Aus unseren - in unserem Leitbild formulierten Grundsätzen heraus haben wir unser Schutzkonzept vor Gewalt in jeder Form entwickelt:
Wir machen einander und anderen gegenüber deutlich, dass wir
von allen Menschen so gesehen, geachtet und behandelt werden
wollen. Es gibt bei uns nicht „Bestimmer“ und andere, über die
bestimmt wird.
Wir schaffen auf diese Weise eine täterunfreundliche
Atmosphäre, denn wenn jemand unsere Regeln nicht beachtet, dann
sprechen wir unsere Beobachtung aus, reden darüber, ob das
beobachtete Verhalten problematisch oder tolerierbar ist und
überlegen zusammen, wie wir uns weiter verhalten wollen.
Nähe und Distanz: Jede/r bestimmt, wie viel Nähe und wieviel
Abstand er/sie möchte (Hände schütteln, Umarmungen, Küsschen,
Kontakt über Telefon, soziale Medien bis zu Besuchen).
„Ich möchte das nicht“ ist eine Grenze, die nicht
überschritten werden darf und braucht keine Begründung. Wir
fassen niemanden an, ohne zu fragen, ob er oder sie das möchte
und niemand fasst uns an, wenn wir das nicht möchten.
Beschwerdemanagement:
Beobachtungen von Nichtbeachten dieser Regeln werden angesprochen und dem nach gegangen . Kontaktperson ist Amei Schulze-Spiekermann, weil sie allen Vereinsmitgliedern bekannt und für alle erreichbar ist. Wer eine Regelverletzung erfahren oder beobachtet hat, kann sie jederzeit ansprechen. Amei Schulze-Spiekermann ist verpflichtet, die ihr gegenüber geäußerten Regelverletzungen an Jörg Medenwaldt weiterzugeben, den wir als Ansprechperson festgelegt haben. Beide sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Jörg Medenwaldt hat den Auftrag, sich innerhalb von 10 Tagen bei dem Betroffenden zu melden und ein weiteres Vorgehen zu vereinbaren.
Unser Schutzkonzept ist gemeinsam und in vielen Einzelgesprächen erarbeitet und aus unserem Leitbild und aus der Praxis heraus entwickelt.
Wir halten das Thema wach, indem wir bei jeder
Mitgliederversammlung daran erinnern, in Gesprächsrunden
darüber reden und wir machen uns regelmäßig gegenseitig darauf
aufmerksam, dass es kein „Petzen“ ist, wenn man seine
Beobachtungen ausspricht – auch Dritten gegenüber.
Jedes Vereinsmitglied muss dieses Schutzkonzept unterschreiben.